Der Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH erhält ein Bußgeld vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Höhe von 9.550.000 Euro.

Der Grund für den Bußgeldbescheid liegt laut Kelber darin, dass unberechtigte Personen Zugriff auf privaten Kundendaten erlangen haben. Durch die telefonische Kundenbetreuung konnten nur durch Angabe des Namens und des Geburtsdatums private Informationen ermittelt werden. Daher sah der BfDI eine Verstoß der DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten hätte geschützt werden müssen.

Das Unternehmen zeigte sich einsichtig und war bereit Gegenmaßnahmen einzuleiten. So wurden der Authentifizierungsprozess durch weitere benötigte Angaben verstärkt. Gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 9.550.000 Euro zeigt sich das Unternehmen aber nicht einsichtig. So klagt 1&1 gegen den Bußgeldbescheid:

Das Unternehmen hätte die Sicherheit der Daten kontinuierlich verstärkt. Auch sollen alle Kunden eine persönliche Service-PIN bekommen. Das Bußgeld jedoch sei „absolut unverhältnismäßig“, da sich dies am jährlichen Konzern-Umsatz orientiert. Dies sei aber nicht als Kriterium für die Bemessung der Bußgeldhöhe vorgesehen. Auch soll die Bußgeldlogik gegen das Grundgesetz verstoßen.

Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/30_BfDIverh%C3%A4ngtGeldbu%C3%9Fe1u1.html