{"id":1593,"date":"2023-08-01T09:57:32","date_gmt":"2023-08-01T07:57:32","guid":{"rendered":"https:\/\/net-e.de\/?page_id=1593"},"modified":"2025-05-21T12:26:08","modified_gmt":"2025-05-21T10:26:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/net-e.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><br>Die nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Gesch\u00e4ftsbeziehungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen der net.e \u2013 Network Experts GmbH (im Nachfolgenden: net.e) einschlie\u00dflich solcher aus k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen und Dauerschuldverh\u00e4ltnissen unabh\u00e4ngig davon, ob die Vertr\u00e4ge m\u00fcndlich, schriftlich oder \u00fcber das Internet abgeschlossen worden sind. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners (im Nachfolgenden: Kunde) sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 2 Angebote, Auftragsbest\u00e4tigung<\/strong><br>(1) Angebote sind, wenn nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart ist, freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag des Kunden gilt erst dann von net.e als angenommen, wenn er schriftlich best\u00e4tigt, eine Bestellbest\u00e4tigung per Internet\/E-Mail \u00fcbersandt oder net.e mit der Leistungserbringung begonnen hat.<br>(2) \u00c4nderungen des Vertragsinhalts auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss sind nur zul\u00e4ssig, wenn net.e diesem ausdr\u00fccklich schriftlich\/Textform zugestimmt hat.<br>(3) Kostenvoranschl\u00e4ge sind unverbindlich.<br>(4) T\u00e4tigkeiten im Rahmen von Sicherheitsanalysen, welche im Angebot beschrieben sind, k\u00f6nnen gegebenenfalls Auftragsbezogen abweichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73 Auftragsabwicklung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Projektleitung f\u00fcr die von net.e zu erbringenden Leistungen liegt bei net.e. Die Auswahl der von net.e einzusetzenden Mitarbeiter obliegt net.e im Rahmen der vereinbarten Qualifikationsanforderungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen von net.e ausgew\u00e4hlten Mitarbeiter abzulehnen, wenn dessen Einsatz wichtige, in seiner Person liegende Gr\u00fcnde entgegenstehen. net.e ist in diesem Fall verpflichtet, einen anderen Mitarbeiter zu benennen. net.e ist berechtigt, w\u00e4hrend der Laufzeit des jeweiligen Auftrags ihre f\u00fcr die Erbringung ihrer Leistungen eingesetzten Mitarbeiter auszutauschen, wenn dies aus betrieblichen Gr\u00fcnden erforderlich ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Auftraggeber wird net.e die Informationen, Unterlagen und Zug\u00e4nge, welche f\u00fcr die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch net.e erforderlich sind, rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellen. Soweit sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen von net.e, aus vom Auftraggeber zu vertretenen Gr\u00fcnden verz\u00f6gert (z. B. der Auftraggeber vereinbarte Termine absagt oder nicht einh\u00e4lt) und f\u00fcr net.e hierdurch zus\u00e4tzlicher Aufwand oder vergebliche Aufwendungen (zusammen der \u201eMehraufwand\u201c) entstehen, so erstattet der Auftraggeber net.e diesen Mehraufwand zu den im Projekt kalkulierten Tagess\u00e4tzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Notwendige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers sind kostenfrei vorzunehmen<\/li>\n\n\n\n<li>net.e ist berechtigt, in Ver\u00f6ffentlichungen und gegen\u00fcber einzelnen Dritten den Projekttitel des beauftragten Projekts zu nennen sowie auf die Auftragserteilung durch den Auftraggeber hinzuweisen. Weitergehende Ver\u00f6ffentlichungen, die \u00fcber die Nennung des Kundennamens, die Tatsache der Auftragserteilung und den Projekttitel hinausgehen, sind vor einer Ver\u00f6ffentlichung oder einer Weitergabe an Dritte vom Auftraggeber zu genehmigen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 4 Preise und Zahlungen<\/strong><br>(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, die unter den Voraussetzungen von \u00a7 315 BGB seitens net.e erh\u00f6ht werden k\u00f6nnen.<br>(2) Die Preise verstehen sich, soweit in der Auftrags- oder Bestellbest\u00e4tigung nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Notwendige Aufwendungen\/Kosten im Zusammenhang der Auftragserf\u00fcllung sind erstattungsf\u00e4hig.<br>(3) Rechnungen, auch soweit es sich um Vorauszahlungsrechnungen handelt, sind zahlbar gem\u00e4\u00df dem angegebenen Zahlungsziel oder wenn das Zahlungsziel nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.<br>(4) net.e ist berechtigt Vorauszahlungs(teil)rechnungen zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 5 Pflichten von net.e<\/strong><br>(1) Die Durchf\u00fchrung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen durch net.e erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach ihrer Wahl in ihren oder den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Kunden. Der Kunde gew\u00e4hrt net.e zu diesem Zweck Zutritt zu seinen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen. Er wird den Mitarbeitern von net.e zur Durchf\u00fchrung der vertraglich vereinbarten Leistung angemessene R\u00e4umlichkeiten und Infrastruktur unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stellen.<br>(2) net.e schuldet grunds\u00e4tzlich bei ihrer Leistungserbringung nur ernsthaftes Bem\u00fchen im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Gesch\u00e4ftsmannes. net.e schuldet einen bestimmten Erfolg nur, soweit dieser vertraglich ausdr\u00fccklich vereinbart ist oder dieser der geschuldeten Leistung immanent ist.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 6 Leistungszeit und Lieferung<\/strong><br>(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich und werden ungef\u00e4hr angegeben, ein bestimmter Fixtermin wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller und der Erf\u00fcllung aller Mitwirkungspflichten nach \u00a7 4. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zul\u00e4ssig. Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unm\u00f6glich machen, berechtigen net.e, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erf\u00fcllt, ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Dem Kunden steht wegen \u00dcberschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf R\u00fccktritt noch auf Schadenersatz zu.<br>(2) Wird ein vertraglich vereinbarter fixer Leistungs- bzw. Liefertermin schuldhaft von net.e nicht eingehalten und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges vom Vertrag zur\u00fccktreten, soweit die Leistungsverz\u00f6gerung nicht auf einer fehlenden Informationserteilung oder Mitwirkungshandlung des Kunden beruht.<br>(3) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist net.e berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden Nachfrist die Erf\u00fcllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Reisekosten<\/strong> <strong>&amp; Zuschl\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sofern zwischen Auftraggeber und net.e eine Abrechnung von Reisekosten nach Aufwand vereinbart ist und keine individualvertraglichen Festlegungen zu den abrechenbaren Positionen bestehen, erfolgt die Abrechnung wie folgt:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>a) Bei Fahrten mit dem PKW wird eine Kilometerpauschale von 0,65 \u20ac netto berechnet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen umfasst die Abrechnung die tats\u00e4chlich angefallenen und per Beleg nachweisbaren Kosten zuz\u00fcglich der steuerrechtlich zul\u00e4ssigen Pauschalen f\u00fcr Verpflegungsmehraufw\u00e4nde.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Dienstleistungen, die au\u00dferhalb der regul\u00e4ren Gesch\u00e4ftszeiten des Auftragnehmers (Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers) auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, gelten folgende Zuschl\u00e4ge auf den jeweils g\u00fcltigen Stundensatz als vereinbart:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>25\u202f% Zuschlag<\/strong> f\u00fcr Leistungen an Werktagen zwischen 18:00 und 22:00 Uhr sowie an Samstagen zwischen 08:00 und 16:00 Uhr,<\/li>\n\n\n\n<li><strong>50\u202f% Zuschlag<\/strong> f\u00fcr Leistungen an Samstagen ab 16:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 und 20:00 Uhr,<\/li>\n\n\n\n<li><strong>100\u202f% Zuschlag<\/strong> f\u00fcr Leistungen an Sonn- und Feiertagen ab 20:00 Uhr sowie an allen Tagen zwischen 22:00 und 08:00 Uhr (Nachtarbeit).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Zuschlagspflicht ist der Beginn der jeweiligen Leistungserbringung. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich vor, die tats\u00e4chliche zeitliche Lage der erbrachten Leistungen durch Protokolle oder Zeiterfassungssysteme nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 8 K\u00fcndigung und R\u00fccktritt<\/strong><br>(1) Jede Partei kann den geschlossenen Vertrag ordentlich mit der im Vertrag festgelegten Frist k\u00fcndigen. F\u00fcr net.e gilt dieses nur, soweit sie vertraglich nicht die Herbeif\u00fchrung eines definierten Leistungserfolges schuldet.<br>(2) Davon unber\u00fchrt steht jeder Partei das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung zu. net.e ist insbesondere zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Vertrages berechtigt, wenn:<br><br><br><\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha\" class=\"wp-block-list\">\n<li>\u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird oder die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;<\/li>\n\n\n\n<li>der Kunde die zur Vertragserf\u00fcllung notwendigen Informationen und Unterlagen trotz Aufforderung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen<br>Nachfrist nicht an net.e \u00fcbergibt oder Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt;<\/li>\n\n\n\n<li>der Kunde, soweit einzelvertraglich eine monatliche Verg\u00fctung oder Abschlagszahlungen vereinbart sind, mit seiner Zahlungsverpflichtung f\u00fcr zwei aufeinanderfolgende Termine mit einer Summe von zwei Monatsverg\u00fctungen oder Abschlagszahlungen in Verzug ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><br>(3) Jede K\u00fcndigung bedarf der Schriftform i. S. d. \u00a7 126 Abs. 1 BGB.<br>(4) Der Kunde hat auch dann kein ordentliches Recht, das Vertragsverh\u00e4ltnis hinsichtlich derjenigen Leistungselemente vor vollst\u00e4ndiger Leistungserbringung nach den gesetzlichen Regeln zu k\u00fcndigen, wenn es sich ausnahmsweise um ein Werkvertragselement handelt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 9 Abnahme<\/strong><br>(1) Soweit net.e vertraglich die Herbeif\u00fchrung eines Erfolges schuldet, ist der Kunde verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit der Leistung die Abnahme ausgeschlossen ist.<br>(2) net.e wird dem Kunden nach ihrer Wahl fernm\u00fcndlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei ihr bereitsteht. Die Abnahme hat nicht f\u00f6rmlich zu erfolgen und findet immer durch die Inanspruchnahme des Leistungsgegenstandes oder dessen Verwendung statt.<br>(3) Nimmt der Kunde die vertraglich vereinbarte Leistung nicht innerhalb einer von net.e gesetzten angemessenen Frist ab, gilt die Leistung als abgenommen, soweit der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert hat.<br>(4) Im Falle von mangelhaften Leistungen ist net.e zun\u00e4chst zur Nacherf\u00fcllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist berechtigt, und zwar nach ihrer Wahl durch Nachbesserung der Leistung oder durch erneute Erbringung der Leistung (z. B. Herstellung eines neuen Werkes). Schlagen zwei Nacherf\u00fcllungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist fehl oder verweigert net.e die Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber die sonstigen gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche (insbesondere auch nach Wahl des Auftraggebers entweder Minderung der Verg\u00fctung oder R\u00fccktritt vom Vertrag) bzw. die sonstigen gesetzlichen Anspr\u00fcche wegen Schlechtleistung geltend machen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Software<\/strong><br>Ist Gegenstand des Vertrages die \u00dcberlassung von Software, gilt Folgendes:<br>(1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erh\u00e4lt der Kunde an den \u00fcbergebenen Programmen ein nicht ausschlie\u00dfliches, r\u00e4umlich auf Deutschland und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschr\u00e4nktes einfaches Recht, die Software f\u00fcr die eigene vereinbarte Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Software nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von net.e berechtigt.<br>(2) Der Kunde ist in der Mitwirkungspflicht im Bezug auf Fehler in der Software, diese m\u00fcssen rechtzeitig gemeldet werden, damit net.e unverz\u00fcglich ein Update einspielen kann. <br>(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.<br>(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder zu ver\u00e4ndern oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen.<br>(5) Der Kunde f\u00fchrt schriftliche Aufzeichnungen \u00fcber die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede \u00c4nderung des Aufstellungsortes bzw. des Betriebes der Programme ist schriftlich festzuhalten.<br>(6) Alle \u00fcber vorstehende Rechtseinr\u00e4umung hinausgehenden Rechte an Software, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte, stehen ausschlie\u00dflich net.e zu, die net.e jederzeit anderweitig gewerblich ohne Einschr\u00e4nkung nutzen kann.<br>(7) Enth\u00e4lt der dem Kunden \u00fcberlassene Datentr\u00e4ger aus technischen Gr\u00fcnden Software, die von der dem Kunden gew\u00e4hrten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.<br>(8) Der Kunde hat keinen Anspruch auf \u00dcberlassung des Quellcodes.<br>(9) W\u00fcnscht der Kunde die Installation durch net.e, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch f\u00fcr die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch net.e gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Verg\u00fctung nach Aufwand entsprechend dem jeweils g\u00fcltigen Stundensatz gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Preislisten von net.e zuz\u00fcglich Reisekosten und Spesen erbracht.<br>(10) Ist Gegenstand der Leistung von net.e die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich \u00fcber die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten.<br>(11) Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. net.e ist nicht verpflichtet, Dokumentationen \u00fcber Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu \u00fcbersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 11 Haftung von net.e<\/strong><br>(1) net.e haftet f\u00fcr entstehende Sch\u00e4den, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vors\u00e4tzlichen oder grob f\u00e4hrl\u00e4ssigen Verhalten von net.e, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruht.<br>(2) Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrl\u00e4ssig verletzt, so ist die Haftung von net.e auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht eine weitergehende Haftungsbeschr\u00e4nkung ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst m\u00f6glich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine dar\u00fcber<br>hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.<br>(3) net.e haftet nicht f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den durch Softwarefehler. Im Bereich der Softwareentwicklung ist der Kunde in der Mitwirkungspflicht Softwarefehler rechtzeitig zu Melden, damit net.e diese unverz\u00fcglich beheben kann. <br>(4) Betraglich ist ein nach den Ziffern (1) und (2) geschuldeter Schadensersatz beschr\u00e4nkt auf die auf die schadensverursachende Leistung entfallende Netto-Verg\u00fctung.<br>(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unber\u00fchrt.<br>(6) Ausgeschlossen ist die Haftung bei Leistungsm\u00e4ngeln, die durch h\u00f6here Gewalt (z.B. Feuer, Flut, Erdbeben, Sturm, Blitzschlag, Epidemien, Krieg, der Ausbruch von Feindlichkeiten, Aufst\u00e4nde, Streiks oder Unruhen anderer Art, Sabotage, das nicht Erhalten von beh\u00f6rdlichen wie auch privaten Genehmigungen oder Erm\u00e4chtigungen, Ver\u00e4nderungen in der Gesetzes- und Verordnungslage oder auf politischer Ebene, Sch\u00e4den, die durch Tiere verursacht werden, sowie alle jene<br>Ereignisse, die au\u00dferhalb des direkten gesch\u00e4ftlichen Einflussbereichs des betroffenen Vertragspartners liegen) ma\u00dfgeblich verursacht worden sind.<br>(7) Anspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren in zwei Jahren, sofern net.e nicht vors\u00e4tzlich gehandelt hat. Die vorgenannte Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit dem Tag der Kenntnis<br>um die tatbestandbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nde, sp\u00e4testens mit Beendigung der Leistung oder der Abnahme der Leistung.<br>(8) Soweit net.e die Herbeif\u00fchrung eines Erfolges schuldet, stehen dem Kunden keine Gew\u00e4hrleistungsrechte i. S. d. \u00a7 634 Nr. 1 bis 3 BGB zu, soweit die Leistung in Kenntnis der Mangelhaftigkeit entgegennimmt, ohne sich die vorbezeichneten Rechte vorzubehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong>2 <strong>Haftung und Mitwirkungspflichten bei sicherheitsrelevanten Dienstleistungen <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Auftragnehmer erbringt sicherheitsrelevante Dienstleistungen wie Penetrationstests, Security Monitoring, Incident Response, Vulnerability Scanning sowie Beratungsleistungen im Bereich IT-Sicherheit. Diese Leistungen erfolgen auf Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Leistungsbeschreibung und Testfreigabe.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) F\u00fcr Sch\u00e4den, die aus der vertragsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung der vereinbarten Sicherheitsma\u00dfnahmen resultieren \u2013 insbesondere aus Penetrationstests, Angriffssimulationen, Echtzeit\u00fcberwachung oder automatisierten Scans \u2013, haftet der Auftragnehmer nur bei vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten. Eine Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, Drittsch\u00e4den, entgangenen Gewinn oder Produktionsausf\u00e4lle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Bei SOC-Diensten und anderen sicherheitsrelevanten Monitoring-Leistungen \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Ausf\u00e4lle, Verz\u00f6gerungen oder Fehlalarme bei der Ereigniserkennung oder -bearbeitung entstehen, sofern diese nicht auf grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Leistungen erforderlichen Informationen und Systemzug\u00e4nge rechtzeitig bereitzustellen. Vor dem Einsatz eingriffsintensiver Ma\u00dfnahmen (z.\u202fB. Penetrationstests, Exploits, Simulationen) ist der Auftraggeber zur Sicherstellung geeigneter Datensicherungen und Wiederherstellungsverfahren verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Daten und Informationen werden vertraulich behandelt und ausschlie\u00dflich zur Auftragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung oder auf gesetzlicher Grundlage.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 13 Rechte an Arbeitsergebnissen<\/strong><br>Soweit einzelvertraglich nicht anders geregelt r\u00e4umt net.e dem Kunden das nicht exklusive und zeitlich auf die Vertragslaufzeit sowie r\u00e4umlich auf Deutschland beschr\u00e4nkte einfache Nutzungsrecht an s\u00e4mtlichen Arbeitsleistungen, die im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung f\u00fcr den Kunden erarbeitet wurden, sowie an s\u00e4mtlichen erbrachten Beratungsleistungen und Ergebnissen, ein. Das jeweilige Nutzungsrecht bezieht sich nicht auf die zur Erstellung der Beratungsergebnisse verwendeten<br>Instrumente und Methoden (z. B. Softwareprogramme) sowie auf nicht ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Kunden erarbeitete Arbeitsergebnisse. Net.e darf alle Arbeitsergebnisse gewerblich anderweitig nutzen, was mit der vereinbarten Verg\u00fctung abgegolten ist.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 14 Dritte<\/strong><br>net.e ist berechtigt, zur Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte einzusetzen. Net.e bedarf keiner Zustimmung.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 15 Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><br>(1) Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von net.e \u00fcbertragen.<br>(2) Die Aus\u00fcbung von Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit rechtskr\u00e4ftigen, anerkannten oder unbestrittenen Forderungen statthaft.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 16 Datenschutz<\/strong><br>(3) Die Auftragsabwicklung erfolgt auch mittels automatischer Datenverarbeitung und Internet. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung zum Umgang und zur Verarbeitung der aus der gesch\u00e4ftlichen Beziehung mit ihm bekannt gewordenen Daten und personenbezogenen Daten sowie zur Verarbeitung aller an net.e \u00fcbermittelten Daten und personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung.<br>(4) Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und die Angaben der bei ihm vorhandenen im Rahmen unserer Gesch\u00e4ftsbeziehung gelieferte und gewartete Soft- und Hardware, im Rahmen der mit ihm bestehenden Gesch\u00e4ftsbeziehung verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 17 Geheimhaltung<\/strong><br>(1) \u201eVertrauliche Informationen\u201c sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen \u00fcber Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge der betroffenen anderen Partei.<br>(2) Beide Parteien verpflichten sich, \u00fcber die die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen hinaus Stillschweigen zu bewahren und diese nur f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des geschlossenen Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch \u00fcber das Vertragsende hinaus.<br>(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht s\u00e4mtlichen Angestellten, und\/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrages fort.<br>(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht f\u00fcr Informationen,<\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha\" class=\"wp-block-list\">\n<li>die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,<\/li>\n\n\n\n<li>die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Kunden bereits ver\u00f6ffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herr\u00fchrt,<\/li>\n\n\n\n<li>die die jeweils andere Partei ausdr\u00fccklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,<\/li>\n\n\n\n<li>die die jeweils andere Partei rechtm\u00e4\u00dfig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschr\u00e4nkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen verletzen,<\/li>\n\n\n\n<li>die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,<\/li>\n\n\n\n<li>die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und\/oder Ver\u00f6ffentlichungspflichten oder beh\u00f6rdlicher Anordnung offengelegt werden m\u00fcssen. Soweit zul\u00e4ssig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hier\u00fcber so fr\u00fch wie m\u00f6glich informieren und sie bestm\u00f6glich dabei unterst\u00fctzen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><br>(5) Soweit vertrauliche Informationen gegen\u00fcber net.e von dritter Seite bekannt gemacht werden, hat sie den Kunden hier\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>\u00a7 18 Allgemeines<\/strong><br>(1) Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen net.e und dem Kunden ist der Sitz von net.e, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen handelt oder dieser seinen Sitz im Ausland hat.<br>(2) \u00c4nderungen dieser AGB und des jeweiligen Auftrags sowie seine K\u00fcndigung oder der R\u00fccktritt von einem Auftrag bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch f\u00fcr einen evtl. Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.<br>(3) Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Auftrags unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder Regelungsl\u00fccken enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser AGB und des betroffenen Auftrags wirksam und durchsetzbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien nach Treu und Glauben unter Ber\u00fccksichtigung des Vertragszwecks vereinbart h\u00e4tten, w\u00e4re ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Auftragserteilung bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von nicht durchsetzbaren Bestimmungen und Regelungsl\u00fccken.<br>(4) Auf s\u00e4mtliche zwischen net.e und dem Kunden geschlossene Vertr\u00e4ge ist ausschlie\u00dflich das deutsche Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 GeltungsbereichDie nachstehenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Gesch\u00e4ftsbeziehungen, Angebote, Lieferungen und Leistungen der net.e \u2013 Network Experts GmbH (im Nachfolgenden: net.e) einschlie\u00dflich solcher aus k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen und Dauerschuldverh\u00e4ltnissen unabh\u00e4ngig davon, ob die Vertr\u00e4ge m\u00fcndlich, schriftlich oder \u00fcber das Internet abgeschlossen worden sind. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners (im Nachfolgenden: Kunde) sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. 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